Neben diversen formalen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Pflegekindes (siehe auch „Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?„) sollten Sie auch weitere grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Hier eine kleine Zusammenstellung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Sie sollten:
- Mutter oder Vater sein können, keine Erzieher
- Freude am Zusammenleben und Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben
- Verständnis für die Kinder und ihre Vorgeschichte aufbringen
- belastbar sein, Geduld und Einfühlungsvermögen sowie Zeit für das Kind/die Kinder mitbringen
- konsequent und ausdauernd sein
- in Stresssituationen Gelassenheit bewahren und nicht den Humor verlieren
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und Platz für (zusätzliche) Kinder haben
- bereit sein, während der Pflegezeit engen Kontakt mit der Herkunftsfamilie des Kindes und den Mitarbeitern des Jugendamtes zu halten
- bereit sein, das erforderliche Schulungsprogramm und Prüfverfahren zu durchlaufen
- bereit sein, Einsicht in persönliche Unterlagen wie Lebenslauf, Führungszeugnis, Lohnbescheinigung und ein gesundheitliches Attest, zu gewähren
- Trennungen (bei Rückführung des Kindes in Herkunftsfamilie) verkraften können