Als gemeinnütziger Verein setzen wir uns ehrenamtlich ein und sind auf deine Unterstützung angewiesen. Ohne die tatkräftige Hilfe und finanzielle Unterstützung von unseren Förderern könnten wir unsere Arbeit nicht so erfolgreich durchführen.

Aber wir haben noch viel vor! Deshalb bitten wir auch dich um Unterstützung:

Sehr einfach geht dies mit einer Spende

Kontoinhaber: Pflege- und Adoptivelternverein PI e.V.
Kreditinstitut: Sparkasse Südholstein
IBAN: DE78 2305 1030 0015 1884 02
BIC: NOLADE21SHO

Ganz direkt durch eine Spende per PayPal

Deine Projektunterstützung bei betterplace.org

Am nachhaltigsten durch eine Mitgliedschaft

Wer unsere Arbeit unterstützen möchte, kann dies bereits mit einer Mitgliedschaft im Verein tun. Der Mitgliedsbeitrag hilft uns bereits und ist sehr überschaubar. Weiterhin beinhaltet die Mitgliedschaft selbst viele Vorteile, neben Vergünstigungen bei unseren Veranstaltungen gibt es sogar einen Zugang zum Portal von Mitgliederbenefits, wo man unter anderem auch beim Online-Shoppen viel Geld sparen kann.

Wir bieten hier die Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied und als Fördermitglieder.

Die Mitgliedsbeiträge sind der aktuellen Beitragsordnung ( Nesteltern-Beitragsordnung-Stand-2023-02-24.pdf (448 Downloads ) ) zu entnehmen. Eine Mitgliedschaft kann online auf der Beitrittsseite dieser Homepage oder mit dem Beitragsformular als PDF ( Nesteltern-Beitrittserklaerung-1.pdf (675 Downloads ) ) erklärt werden.

Spendenbescheinigungen / Erklärung zur Gemeinnützigkeit

Wir sind wegen der Förderung von ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid, bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamts Itzehoe, Steuernummer 18/297/70658, vom 05.12.2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

Somit sind wir berechtigt formelle Zuwendungsbescheinigungen (Spendenquittungen) für Mitgliedsbeiträge, Geld- und Sachzuwendungen im Sinne des § 10 EStG auszustellen.

Bei Zuwendungen dieser Art genügt laut Gesetzgebung der Kontoauszug als Spendenquittung zur Geltendmachung gegenüber dem Finanzamt (bis zu einem Betrag von 200,00 EUR). Bei Beträgen von über 200,00 EUR senden wir Ihnen automatisch eine formelle Zuwendungsbescheinigung zu. Über unser Kontaktformular können Sie auch bei geringeren Beträgen eine Spendenbescheinigung anfragen, bzw. besondere Wünsche angeben.

Ein herzliches Dankeschön an alle Spender und Unterstützer!