Wir weisen hier auf eine Veranstaltung des Kreis Pinneberg hin:
Liebe Pflegefamilien,
im Juni 2021 ist das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten, sodass sich neue gesetzliche Grundlagen im Kinder- und Jugendhilferecht ergaben. Im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII wurde für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien der §37b hinzugefügt.
In diesem neuen Paragraphen werden die zuständigen Jugendämter dazu aufgefordert, ein sogenanntes Schutzkonzept, gemeinsam mit Pflegekindern und -familien zu erarbeiten und stets weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch ein Beschwerdemanagement für Kinder und Jugendlichen vorzuhalten.
Das Team Pflegestellen und Adoptionen des Kreises Pinneberg hat zum Auftakt der Umsetzung des neuen Gesetzes Anfang September 2022 einen Klausurtag abgehalten. Daraus ist ein erster „Fahrplan“ für das weitere Vorgehen entstanden.
Als Startschuss möchten wir Sie, liebe Pflegeeltern, zu einer Online-Informationsveranstaltung zum Thema Schutzkonzept einladen. Die Kinderschutzfachkraft des Kreises Pinneberg, Frau Proske, wird dazu einen Vortrag anbieten. Im Anschluss daran wird Zeit für Fragen und Diskussionen sein.
Mittwoch, den 01.02.2023 um 18 Uhr
Bitte melden Sie sich bei b.bessert@kreis-pinneberg.de für die Veranstaltung bis zum 06.01.2023 an. Die Zugangsdaten für die Videokonferenz erhalten Sie dann kurz vor der Veranstaltung.
Wir freuen uns auf möglichst viele Teilnehmer und einen tollen, gemeinsamen Entwicklungsprozess mit Ihnen und den Kindern und Jugendlichen.