Stand 24. Februar 2023

Donwload als PDF: Nesteltern-Beitragsordnung-Stand-2023-02-24.pdf (448 Downloads )

Die Beitragsordnung des Verein für Pflege- und Adoptiveltern Kreis Pinneberg e.V.

Gemäß der Satzung des Verein für Pflege- und Adoptiveltern Kreis Pinneberg e.V. ( Nesteltern-Satzung-Stand-2023-07-13.pdf (769 Downloads ) ) werden die Jahresbeiträge für den Verein in dieser Beitragsordnung geregelt. Änderungen erfordern eine Abstimmung in der Jahreshauptversammlung (mehr Details hierzu in § 7 der Vereinssatzung).

Jahresbeiträge[1]

  • Ordentliche Mitglieder 25,00 Euro
  • Jugendmitglieder 6,00 Euro
  • Fördermitglieder 10,00 Euro
  • Ehrenmitglieder 0,00 Euro

Alle Beiträge können auf freiwilliger Basis auch höher festgelegt werden. Hierzu ist der Vermerk auf der Beitrittserklärung oder eine Mitteilung an den Kassenwart erforderlich.

Zahlungsweise

Die Jahresbeiträge sind jeweils bis zum 31. März eines Jahres fällig und werden bei vorliegender Einzugsermächtigung vom Konto des Mitglieds abgebucht. Liegt keine Einzugsermächtigung vor, ist der Beitrag fristgerecht auf das Vereinskonto zu überweisen.

Teilnehmer des Bewerberkurs

Für die Teilnehmer, welche am Bewerberkurs teilgenommen haben, sind die ersten 12 Monate der Mitgliedschaft kostenfrei. Voraussetzung ist hierfür, dass die Anmeldung innerhalb von 3 Monaten nach dem letzten Kurstag stattgefunden hat.

Steuerlicher Hinweis

Als anerkannter, gemeinnütziger Verein sind unsere Mitgliedbeiträge sowie sonstige an uns gerichtete Geld- und Sachzuwendungen steuerlich absetzbar. Für einen Betrag bis 200 Euro jährlich reicht hier ein sogenannter vereinfachter Spendennachweis aus (z.B. die Überweisungsbestätigung oder ein Kontoauszug)[2].


[1] – Die Beiträge werden immer für das ganze Kalenderjahr berechnet. Bei unterjährigem Eintritt beginnt die Mitgliedschaft immer zum ersten Tag des Folgemonats und es wird pro Monat des noch laufenden Jahres 1/12 des Beitrags berechnet (z.B. Eintritt am 14.05. = Eintritt zum 01.06. = 6/12 von 25,00 Euro = 12,50 Euro).

[2] – Änderungen des Rechtsrahmens und Irrtümer vorbehalten. Bei Fragen hierzu bitte ggf. mit einem Steuerberater Kontakt aufnehmen.