Können Adoptiv- und Pflegeeltern Elternzeit nehmen?

Können Adoptiv- und Pflegeeltern Elternzeit nehmen?

Die Elternzeit ist ein wichtiger Schritt, um sich um deine Kinder zu kümmern und die Bindung zu stärken. Doch wie sieht es für Adoptiv- und Pflegeeltern aus? Hast du auch Anspruch auf Elternzeit? In diesem Artikel erfährst du alles, was du über die Elternzeit für Adoptiv- und Pflegeeltern wissen musst.

Elternzeit für Adoptiv- und Pflegeeltern: Ein Überblick

Gute Nachrichten: Auch Adoptiv- und Pflegeeltern haben in Deutschland das Recht auf Elternzeit. Der Gesetzgeber erkennt die Bedeutung einer stabilen Beziehung zwischen Eltern und Kindern an und gewährt diesen Eltern ähnliche Rechte wie leiblichen Eltern. Hier sind einige wichtige Informationen:

Beginn der Elternzeit

Der Anspruch auf Elternzeit für Adoptiv- und Pflegeeltern beginnt, sobald du das Kind in deinen Haushalt aufnimmst. Für Adoptiveltern gilt dies bereits ab dem Beginn der sogenannten „Adoptionspflege“. Der Anspruch endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes.

Gleiche Regelungen wie bei leiblichen Kindern

Die Elternzeitregelungen für Adoptiv- und Pflegekinder entsprechen denen für leibliche Kinder. Hierbei ist der Geburtstag des Kindes nicht entscheidend, sondern der Tag, an dem du das Kind in deinen Haushalt aufgenommen hast. Dieser Tag wird für Regelungen zur Dauer des Anspruchs auf Elternzeit, zur Anmeldefrist und zum Kündigungsschutz wie der Geburtstag des Kindes behandelt.

Die Aufteilung der Elternzeit: Wie funktioniert es?

Wie schon erwähnt, die Elternzeit ist eine wichtige Zeit, um sich um deine Kinder zu kümmern. Doch wie kannst du diese Zeit am besten aufteilen? In diesem Abschnitt erfährst du, wie du deine Elternzeit aufteilen kannst und welche Fristen du dabei beachten musst.

Freie Wahl der Aufteilung

Unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit in Anspruch nimmt, hast du als Mutter oder Vater das Recht auf bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind. Die Aufteilung dieser Zeit liegt ganz in deiner Hand. Ihr könnt gemeinsam entscheiden, wie ihr die Elternzeit aufteilen möchtet. Dabei müssen jedoch bestimmte Fristen beachtet werden.

Elternzeit vor dem 3. Geburtstag

Vor dem 3. Geburtstag deines Kindes hast du die Freiheit, den Beginn und das Ende deiner Elternzeit festzulegen. Du kannst die Elternzeit entweder am Stück nehmen oder in 3 Zeitabschnitte aufteilen. Wenn dein Arbeitgeber zustimmt, kannst du die Elternzeit sogar in noch mehr Zeitabschnitte aufteilen.

Bindungszeitraum

Wenn du Elternzeit vor dem 3. Geburtstag deines Kindes anmelden möchtest, musst du im Voraus festlegen, für welche Zeiträume du innerhalb der nächsten beiden Jahre Elternzeit nehmen möchtest. Diese beiden Jahre werden als „Bindungszeitraum“ bezeichnet. Wenn du für einen Teil des Bindungszeitraums keine Elternzeit anmeldest, verzichtest du auf die Möglichkeit, in den nächsten beiden Jahren weitere Elternzeit zu nehmen. Nachträgliche Änderungen sind nur mit der Zustimmung deines Arbeitgebers möglich.

Elternzeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag

Du kannst auch Elternzeit nehmen, wenn dein Kind bereits mindestens 3 Jahre alt ist, aber noch nicht 8 Jahre alt. Dies gilt für den Zeitraum ab dem 3. Geburtstag bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag deines Kindes. Sobald dein Kind 8 Jahre alt wird, endet die Möglichkeit zur Elternzeit.

Unterschiede zwischen Elternzeit vor und nach dem 3. Geburtstag

Die Bestimmungen für Elternzeit vor und nach dem 3. Geburtstag deines Kindes sind im Wesentlichen gleich. Es gibt jedoch einige Unterschiede:

Du musst die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag früher anmelden – nämlich 13 Wochen statt 7 Wochen vor dem geplanten Beginn. Der Kündigungsschutz beginnt dann auch schon 14 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit.

Elternzeit vor dem 3. Geburtstag kann zur Anwartschaftszeit der Arbeitslosenversicherung beitragen, während Elternzeit danach dies nicht kann, es sei denn, du arbeitest während der Elternzeit sozialversicherungspflichtig Teilzeit.

Die Aufteilung der Elternzeit bietet dir die Flexibilität, Familie und Beruf bestmöglich zu vereinbaren. Beachte jedoch die Fristen und Bedingungen, um deine Elternzeit effektiv zu planen und zu nutzen. Weitere Informationen zu verschiedenen Kombinationen aus Elterngeld und Elternzeit findest du im zweiten Teil der Broschüre des Bundesfamilienministeriums Elterngeld-und-Elternzeit.pdf (66 Downloads ) . Der erste Teil dieser Broschüre bezieht sich auf das Elterngeld, wozu zumindest Pflegeeltern nicht berechtigt sind.

Auslandsadoptionen

Selbst bei einer Auslandsadoption haben Adoptiveltern Anspruch auf Elternzeit. Der Anspruch beginnt, sobald du das Kind in Obhut nimmst. Die genaue Bestimmung dieses Zeitpunkts kann kompliziert sein. Laut dem Familienministerium hängt dies davon ab, wann du das Kind in deine Familie aufnimmst, beispielsweise wenn es dir vom Gericht überlassen wird oder in dein Hotel zieht. Eine Reise in das Herkunftsland des Kindes gilt noch nicht als Aufnahme des Kindes in die Familie.

Fazit

Adoptiv- und Pflegeeltern haben in Deutschland das Recht auf Elternzeit, um sich um ihre Kinder zu kümmern und eine starke Bindung aufzubauen. Die Regelungen entsprechen weitgehend denen für leibliche Kinder und sind unabhängig vom Geburtstag des Kindes. Es ist wichtig, diese Rechte zu kennen und zu nutzen, um die Elternzeit optimal planen zu können. Weitere Informationen findet man auch im Familienportal.

Mario Seeling

Mario Seeling ist ehrenamtlich im Vorstand der Nesteltern aktiv. Auf dieser Homepage ist er Admin, Autor und Ansprechpartner für alle Interessierten und Mitglieder. Wie alle anderen Vorstandsmitglieder, hat auch er selbst Pflegekinder und teilt seine mehrjährige Erfahrung gerne mit anderen.

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