Wer sich vorstellen kann ein Kind oder mehrere Kinder aufzunehmen, um ihm/ihnen Geborgenheit und Liebe zu geben, kommt in Frage ein Pflegekind aufnehmen zu können. Es ist dabei egal ob man verheiratet, ledig, alleinlebend oder in einer Lebensgemeinschaft lebt. Auch ob man selbst Kinder hat, oder nicht spielt keine unmittelbare Rolle. Das Gesamtbild muss einfach passen, so empfiehlt es sich zum Beispiel, dass eigene Kinder schon älter als das aufzunehmende Kind, bzw. die aufzunehmenden Kinder sind.
Ein Pflegekind aufnehmen und die formalen Voraussetzungen
Die formalen Voraussetzungen weichen häufig auch innerhalb der Bundesländer in den Landkreisen voneinander ab. Bei 13 Flächenländern, 294 Landkreisen und weiteren Konstellationen kann hier gar keine vollständige Aufstellung sämtlicher Voraussetzungen aufgezählt werden.
Zur Veranschaulichung möglicher und allgemein gängiger Voraussetzungen listen wir hier ein paar Dinge auf, erkundigen Sie sich jedoch bitte im Detail beim für Sie zuständigen Amt. Die Landkreise „Kreis Herzogtum Lauenburg“, „Kreis Pinneberg“, „Kreis Steinburg“ und „Kreis Stormarn“ aus Schleswig-Holstein haben in einer Kooperation die Webseite Nestfamilien.de veröffentlicht. Dort finden Sie ebenfalls weitere Informationen.
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Amtsärztliches Attest
- Die Prüfung durch das Jugendamt
- Im Kreis Pinneberg ist die Teilnahme an einer Infoveranstaltung des Jugendamts, sowie die anschließende Teilnahme am Bewerberkurs unseres Verein für Pflege- und Adoptiveltern Kreis Pinneberg e.V. obligatorisch.
Wirtschaftliche Verhältnisse und Wohnsituation
- Sie sollten in gesicherten und stabilen finanziellen Verhältnissen leben.
- Es ist Vorbedingung, dass Sie über ausreichend Wohnraum verfügen.
- Ein eigenes Zimmer für das Pflegekind ist (je nach Alter des Kindes) in der Regel erforderlich.
- Sie sollten Spiel- und Tobemöglichkeiten für Kinder und eine insgesamt kinderfreundliche Umgebung bieten können.
- Berufstätigkeit/Teilzeittätigkeit ist kein Hinderungsgrund für die Aufnahme eines Pflegekindes. Der höhere zeitliche Bedarf, der durch die Aufnahme eines weiteren Familienmitgliedes entsteht, sollte jedoch unbedingt berücksichtigt werden.
- Es muss genügend Zeit für die Familie und das künftige Pflegekind vorhanden sein.