Mein Kind hat Schwierigkeiten in der Schule – was ist eine Schulbegleitung, wer bekommt sie und warum?

Mein Kind hat Schwierigkeiten in der Schule – was ist eine Schulbegleitung, wer bekommt sie und warum?

Schulbegleitung: Unterstützung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen

In diesem Artikel behandeln wir das wichtige Thema der Schulbegleitung, das vielen Kindern und Jugendlichen, insbesondere Pflegekindern, bei schulischen Schwierigkeiten helfen kann. Unsere Informationen sind jedoch auch relevant für alle anderen betroffenen Kinder und Jugendlichen.

Inklusion im Schulsystem

Das Schulsystem steht grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen offen, einschließlich solcher mit Behinderungen. Dennoch verfügen Lehrkräfte an Regelschulen in der Regel nicht über eine Ausbildung als Sonderschullehrer, und die Klassengrößen sind oft erheblich größer als in Förderschulen. Daher benötigen Lehrkräfte Unterstützung.

Die Rolle der Schulbegleitung

Die pädagogische Unterstützung erfolgt durch Sonderpädagogen, die stundenweise als zusätzliche Lehrkräfte im Unterricht eingesetzt werden. Darüber hinaus benötigen Kinder mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf oft weitere Hilfe. Hier kommt die Schulbegleitung ins Spiel, die Kindern in einer 1:1-Betreuung hilft, die Herausforderungen des Schulalltags zu bewältigen und die Fähigkeit zur Selbstständigkeit zu fördern.

Die Aufgaben eines Schulbegleiters können sein:

  • Betreuung des Kindes in Abwesenheit von Lehrkräften (Pausen, Schulweg, Klassenfahrten, schulische Veranstaltungen)
  • Unterstützung des Kindes bei der Nutzung von Werkzeugen und Geräten, beim Umziehen für den Sportunterricht, beim Toilettengang (insbesondere bei körperlichen Einschränkungen)
  • Hilfestellung beim sozialen Umgang mit anderen Kindern und Lehrkräften (insbesondere bei autistischen Kindern)
  • Begleitung des Kindes bei notwendigen Auszeiten vom Unterricht
  • Unterstützung des Kindes beim Verständnis und der Einhaltung von Regeln
  • Hilfe für das Kind bei der Bewältigung stressiger Situationen
  • Förderung der Konzentration und Aufmerksamkeit im Unterricht
  • Verhinderung gefährlicher Situationen und Verlassen des Schulgeländes
  • Bereitstellung emotionaler Unterstützung und Sicherheit für das Kind

Anspruch auf Schulbegleitung

Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen haben Anspruch auf Schulbegleitung. Dieses Recht ist im SGB IX (Stand 2020) Teil 2 – Eingliederungshilferecht verankert. Auch Kinder mit seelischen Beeinträchtigungen wie AD(H)S oder Autismus können Schulbegleitung beantragen. Ebenso dürfen Kinder, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind (§35a, SGB VIII), Schulbegleitung in Anspruch nehmen.

Antragstellung und erforderliche Unterlagen

Die Kosten für die Schulbegleitung werden in der Regel nicht vom Schulträger oder Land getragen. Bei körperlichen oder geistigen Behinderungen ist der Antrag beim Sozialamt zu stellen, bei seelischen Beeinträchtigungen beim Jugendamt.

Für die Antragstellung werden in der Regel eine Stellungnahme der Eltern (bei Pflegekindern des Vormundschaftsinhabers) und der Schule benötigt. Diese Stellungnahme sollte den Bedarf an Unterstützung für das Kind beschreiben. Darüber hinaus ist ein ärztliches oder kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten erforderlich.

Bitte beachte, dass die Ämter in der Regel keine Schulbegleitung ohne ärztliche Diagnose bewilligen, selbst wenn Schüler aggressiv sind oder erhebliche Verhaltensauffälligkeiten aufweisen, Schwierigkeiten beim Lernen oder in sozialer Hinsicht benachteiligt sind.


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