Einkommensteuer mit Pflegekindern

Einkommensteuer mit Pflegekindern

In diesem Artikel möchte ich einige allgemeine Informationen zum Thema Einkommensteuer mit Pflegekindern teilen. Vorab muss hier allerdings drauf hingewiesen werden, dass dies keine steuerrechtliche Beratung ersetzt. Hier werden Informationen aus eigener Erfahrung geteilt, welche vom Leser als Hilfestellung zu verstehen sind und eventuell bei der Steuererklärung helfen können. Diejenigen, die nach rechtsverbindlichen Aussagen suchen, wenden sich bitte an einen Steuerberater.

Einkommensteuerpflicht für das Pflegegeld

Pflegeeltern haben nach §33 in Verbindung mit §39 SGB VIII einen Anspruch auf Pflegegeld. Eine der häufigsten Fragen ist sicherlich, ob das Pflegegeld einkommensteuerpflichtig ist. Die Antwort hierzu lautet „Nein, auf das Pflegegeld sind – im Normalfall – keine Einkommensteuern zu zahlen„. Das Pflegegeld muss somit auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Das – im Normalfall – irritiert nun eventuell den ein oder anderen Leser und relativiert die allgemeingültige Aussage ganz bewusst.

Daher möchte ich mich kurz zu dieser Relativierung äußern: Das Pflegegeld soll materielle Aufwendungen und die Kosten der Erziehung abdecken. Unter Umständen werden auch noch anlassbezogene Beihilfen und Zuschüsse geleistet. Dies alles sind steuerfreie, also nicht einkommensteuerpflichtige Beihilfen, welche die Erziehung unmittelbar fördern, – Achtung, jetzt kommt’s – insofern hinsichtlich der Vollzeitpflege keine Erwerbstätigkeit vorliegt. Wer die Pflege also Erwerbsmäßig durchführt muss hier ggf. doch Steuern zahlen. Dies ist wie folgt genauer definiert:

  • Bei mehr als 6 Pflegekindern gleichzeitig im Haushalt, wird eine Erwerbstätigkeit angenommen.
  • Bei bis zu 6 Pflegekindern im Haushalt ist ohne zusätzliche Prüfung davon auszugehen, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt.

Es gibt auch noch weitere Feinheiten, wenn das Pflegegeld über einen Träger und nicht über das Jugendamt bezogen wird. Sollte dies der Fall sein, so schlage ich vor diesen Sonderfall im Netz zu recherchieren, oder doch einen Steuerberater aufzusuchen.

Relevanz der Pflegekinder bei der Einkommensteuer

Insofern wenigstens eines der Elternteile berufstätig ist und eine Steuererklärung abgibt, ist die zu zahlende Einkommensteuer mit Pflegekindern unter Umständen zu reduzieren. Es können unter Umständen auch Abzüge für das Pflegekind, bzw. die Pflegekinder gemacht werden. Hierbei können zum Beispiel Kinderbetreuungskosten eine Rolle spielen.

Weiterhin gibt es auch Pflegekinder mit einer anerkannten Behinderung, diese kann wiederum zu Steuervorteilen in Form von zusätzlichen Freibeträgen, oder der Absetzbarkeit damit verbundener Kosten führen.

Ein weiteres Beispiel ist die Teilnahme an Seminaren, zum Beispiel zum Umgang mit frühtraumatisierten Kindern (FG Münster, 27.01.2017 – 4 K 3471/15 E), welche als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.

Natürlich könnten sich auch die allgemeinen Freibeträge für Kinder auf der Lohnsteuerkarte als ein Vorteil darstellen.

Voraussetzungen und Umsetzung für die Steuererklärung der Einkommensteuer mit Pflegekindern

Ob es sich lohnt den vermeintlich geringen Aufwand zu betreiben und die Pflegekinder in der Einkommensteuererklärung mit anzugeben, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Die Berücksichtigung von Pflegekindern ist nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG an die folgenden 4 Voraussetzungen geknüpft (Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)):

  1. Haushaltsaufnahme
  2. familienähnliches Band auf längere Dauer
  3. kein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern (Besuche sind davon ausgenommen)
  4. keine Haushaltsaufnahme zu Erwerbszwecken

Ein weiterer Hinweis für die Einkommensteuer mit Pflegekindern ist die Notwendigkeit, die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) des Pflegekindes zu kennen. Die Pflegedienststellen kennen diese meistens nicht. Bei einem guten Kontakt zur Herkunftsfamilie (so wie es wünschenswert wäre), fragt man dort einfach nach. Ist dies nicht möglich, oder wird das entsprechende Mitteilungsschreiben mit der IdNr (welches kurz nach der Geburt gesendet wurde (Musterschreiben)) dort nicht gefunden, muss die IdNr neu anfragefragt werden.

Das zuständige Finanzamt gibt die Info aus Datenschutzgründen normalerweise nicht heraus. Daher sollte man um erneute Zusendung des Schreibens mit der Identifikationsnummer bitten. Dies macht man online beim Bundeszentralamt für Steuern. Ist das Kind bei den Pflegeeltern gemeldet, wird das Schreiben auch an diese Adresse gesendet (Meldeanschrift). Es folgt ein Direktlink zum entsprechenden Formular.

Für die Umsetzung wird die Anlage Kind in der Steuererklärung ausgefüllt. Ich persönlich nutze seit Jahren das Programm WISO Steuer Sparbuch, welches jährlich neu erscheint. Dieses gibt es sowohl für den PC, als auch für den Mac.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf die Möglichkeit der Unterstützung des Verein für Pflege- und Adoptivkinder Kreis Pinneberg e.V. über smile.amazon.de aufmerksam machen (mehr Informationen hierzu auch auf unserer Spendenseite).

Mario Seeling

Mario Seeling ist im Vorstand der Nesteltern aktiv. Auf dieser Homepage ist er Admin, Autor und Ansprechpartner für alle Interessierten und Mitglieder.

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