Welche Pflegeformen gibt es?

Welche Pflegeformen gibt es?

Hier finden Sie Informationen über die verschiedenen Pflegeformen wie Kurzzeitpflege, Bereitschaftspflege, Verwandtenpflege und Vollzeitpflege. Für eine genauere Beschreibung der jeweiligen Pflegeformen, klicken Sie bitte auf die folgenden Tabs.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist zeitlich befristet und kann von einigen Tagen oder Wochen bis zu mehreren Monaten dauern. Die leiblichen Eltern fallen wegen stationärem Klinikaufenthalt, Kur oder ähnlichem aus. Kostenträger kann hier auch die Krankenkasse sein. Die Pflegefamilie soll in räumlicher Nähe des Elternhauses sein, damit die Kinder die Schule oder den Kindergarten weiter besuchen können.

Bereitschaftspflege

Bereitschaftspflegefamilien nehmen Kinder oder Jugendliche in akuten oder chronischen Notsituationen (rund um die Uhr) bis zur weiteren Klärung ihrer Situation auf. Die Kinder kehren dann entweder zu ihren Familien zurück oder werden in Pflegefamilien bzw. Einrichtungen vermittelt.

Bereitschaftspflegeeltern müssen sich darüber im Klaren sein, dass es ständig neue, veränderte Situationen in ihren Familien gibt. Sie müssen flexibel in ihren Handlungen und Gedanken sein.

Zum Thema Bereitschaftspflege haben wir hier noch ein Video der Sendung WISO des ZDF hinzugefügt. Das Video „Liebe auf Zeit – Bereitschaftspflegefamilien“ findet ihr in unserem dazugehörigen Beitrag: >>> hier klicken <<<

Verwandtenpflege

Verwandtenpflege bedeutet, dass Kinder oder Jugendliche bei Verwandten ihren Lebensmittelpunkt haben und dort aufwachsen. Dies kann verschiedenste Ursachen haben, z.B.:

  • Nichtauffindbarkeit der leiblichen Eltern,
  • Erziehungsunfähigkeit der leiblichen Eltern,
  • Krankheit oder Tod eines oder beider Elternteile,
  • Suchtkrankheit der leiblichen Eltern,
  • Haftstrafen eines oder beider Elternteile.

Verwandte sind: Großeltern, Onkel und Tanten, Geschwister, Neffen und Nichten (§ 1589 BGB) sowie verschwägerte Verwandte (§ 1590 BGB) Ein Verwandtenpflegeverhältnis kann ohne das Zutun eines Jugendamtes, sozusagen als Bestimmung des Aufenthaltes des Kindes durch die Erziehungsberechtigten zu Stande kommen. In vielen anderen Fällen stellen die Erziehungsberechtigten einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung und entscheiden sich, wenn dem Antrag statt gegeben wird, im Verlauf des Beratungsprozesses im Jugendamt für die Verwandtenpflege. Hier greifen explizit die Bestimmungen des § 27 KJHG (Hilfe zur Erziehung) § 33 KJHG (Vollzeitpflege) § 36 KJHG und § 37 KJHG (Hilfeplan und Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie).

Den Verwandten kommen natürlich die gleichen Aufgaben der Sorge um das Kind zu, wie den leiblichen Eltern oder anderen Pflegeeltern. Sie haben für das Wohl des Kindes zu sorgen. Dabei bewegen sie sich Spannungsfeld von Nähe, Vertrauen und eingefahrenen Bahnen, was Erziehung und Beziehung anbelangt. Beides hat Vor- und Nachteile.

Auch von verwandten Pflegeeltern ist, wenn die Pflege als Hilfe zur Erziehung angelegt ist, eine gewissen Qualifikation und ein besonderes Profil zu erwarten. Sie haben genau wie alle anderen Pflegeeltern auch ein Recht auf Begleitung und Unterstützung, egal ob sie Hilfe zur Erziehung leisten oder nicht.

Einen Anspruch auf Pflegegeld (im Sinne des § 39 KJHG) haben Verwandte nur dann, wenn die Pflege aufgrund eines Antrages auf Hilfe zur Erziehung besteht und sie nicht bereit sind, die Hilfe im Rahmen einer Unterhaltspflicht zu leisten. In den anderen Fällen erfolgt die finanzielle Unterstützung nach dem Bundessozialhilfegesetz (§ 22 BSHG).

Vollzeitpflege

Entwickelt sich zu einer dauerhaften Hilfe, wenn das Ziel Rückkehr in die leibliche Familie nicht verwirklicht werden kann. Dies kann aus ganz unterschiedlichen Gründen der Fall sein. Kinder finden dann ihren Lebensmittelpunkt in der Pflegefamilie und wachsen bis zur Verselbständigung dort auf.

Vollzeitpflege mit Rückkehroption

Ist für Kinder und Jugendliche gedacht, deren Eltern sich in einer pädagogischen oder sozialen Notlage befinden und deshalb vorübergehend die Erziehung nicht gewährleisten können. Sie hat das Ziel, die Wiedereingliederung des Kindes in die Herkunftsfamilie vorzubereiten. Die Ziele für die Eltern und die Kinder werden in der Hilfeplanung mit Pflegeeltern und Jugendamt vereinbart.

Weitere Infos zu Vollzeitpflege

Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII stellt eine Form der Hilfe zur Erziehung außerhalb der Familie dar. Gründe, die eine Unterbringung in einer Vollzeitpflege erforderlich machen können, können Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch, eine langanhaltende Überforderungssituation der Eltern z.B. aufgrund von psychischen oder Suchterkrankungen oder die fehlenden Mitwirkungsbereitschaft oder -fähigkeit der leiblichen Eltern an einer Veränderung der versorgerischen, betreuerischen oder erzieherischen Situation in der Familie sein.

Stellt sich – entweder bereits zu Beginn der Hilfe zur Erziehung oder in deren Verlauf – heraus, dass die Prognose hinsichtlich der Möglichkeit der Verbesserung der (erzieherischen) Situation in der Herkunftsfamilie ungünstig erscheint, so dass eine Rückführung des Minderjährigen in die Ursprungsfamilie innerhalb eines für das Kind vertretbaren Zeitraums nicht in Betracht kommt, soll gem. § 37 Abs. 1 Satz 4 SGB VIII für das Kind eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive erarbeitet werden. Eine solche Perspektive stellt die Unterbringung in einer Dauerpflegfamilie dar. Sie ist gegenüber der Heimerziehung vorrangig, aber nachrangig gegenüber der Adoption.

Im Rahmen einer regelmäßigen Hilfeplanung § 36 SGB VIII werden zwischen allen an der Hilfe Beteiligten die Ziele der Hilfe festgeschrieben und überprüft sowie die Rahmenbedingungen vereinbart. Zudem ist das Jugendamt dazu verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die Pflegefamilie das Wohl des Kindes wahrt. Die Pflegefamilie ist dazu verpflichtet, das Jugendamt über wichtige das Kind betreffende Ereignisse zu unterrichten, hat aber gleichzeitig auch einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt § 37 SGB VIII.

Mario Seeling

Mario Seeling ist im Vorstand der Nesteltern aktiv. Auf dieser Homepage ist er Admin, Autor und Ansprechpartner für alle Interessierten und Mitglieder.

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